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Wahlarzt

Als Wahlarzt bestehen keine direkten Verträge mit den Krankenkassen – die Bezahlung erfolgt sofort bar oder per Erlagschein.

Bei sofortiger Bezahlung reiche ich gerne für sie die Honorarnote bei ihrer Krankenversicherung ein und sie bekommen abhängig von ihrer Kasse bis zu 80% der Kosten rückerstattet.